Allgemeines

Wer hat diese Fragensammlung erstellt?

Die Sammlung wurde von Daniil Pinyagin und Fedor Vinai, Eigentümer und Koordinatoren des Vorhabens, erstellt. Sie soll den Eigentümern eine transparente und vollständige Entscheidungsgrundlage geben.

Wer ist Fedor Vinai?

Fedor Vinai wohnt in der MVQ und ist dort gleichzeitig Vermieter einer Wohnung. Er greift auf 16 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche zurück. Seine Geschäftsfelder reichen von Beratung, Kernsanierung sowie An- und Verkauf bis zur Entwicklung und Durchführung wertsteigernder Maßnahmen. Außerdem fliegt er als Langstreckenpilot Fluggäste zu weltweiten Zielen.

Wer ist Daniil Pinyagin?

Daniil Pinyagin wohnt in der MVQ und ist dort gleichzeitig Vermieter einer Wohnung. Er ist Projektmanager bei EDGE Technologies, einem der führenden Entwickler moderner Gewerbeimmobilien in Europa. Dort steuert er Großprojekte von der Vergabe über Vertragsverhandlungen bis zur baulichen Umsetzung – aktuell das Büroquartier EDGE Friedrichspark Berlin, zuvor das EDGE Grand Central am Berliner Hauptbahnhof. Daneben ist er Geschäftsführer der OneHUB GmbH. Als Eigentümer unserer WEG bringt er seine Erfahrung in Bauprojektsteuerung, Vergabe und Fördermitteln ehrenamtlich in das Vorhaben ein.

Was ist unsere Motivation?

Wir möchten die Lebensqualität sowie den Wert der Anlage kosteneffizient steigern. Die Anlage liegt uns als Bewohner persönlich am Herzen und wir erkennen Potenzial zur Verbesserung. Gleichzeitig sind wir als Kapitalanleger beziehungsweise Vermieter an der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen orientiert. Geordnetes, gemeinsames Vorgehen statt teurer Einzelnachrüstungen steht im Vordergrund.

Was haben wir bisher geleistet?

Zu den bisherigen kleineren Projekten zählt die Erneuerung des Terrassenbelags im Erdgeschoss der Häuser 7 und 7A. Splitteriges Kiefernholz wurde durch einen hochwertigen Belag ersetzt. Durch die Koordination von Fedor Vinai konnten die Arbeiten günstig von einer lokalen Firma ausgeführt werden. Alle Eigentümer des Erdgeschosses der MVQ 7 sowie die Mehrheit der MVQ 7A waren beteiligt. Das Ergebnis ist ein einheitliches, hochwertiges Erscheinungsbild.

In Bezug auf Objektbetreuung:

  • Meinungsbild unter Bewohnern und Eigentümern ermittelt
  • Abstimmung mit der Hausverwaltung, auch persönlich vor Ort in Falkensee
  • Vergleichsangebote eingeholt und ausgewertet
  • Festgestellt, dass andere Dienstleister deutlich teurer sind
  • Ein auf die WEG zugeschnittenes Angebot der Firma Quartierbasis koordiniert
  • Durch Synergieeffekte das günstigste Angebot erreicht

In Bezug auf E-Ladeinfrastruktur:

  • Technische Erstkonzeption und Angebotseinholung
  • Abstimmung mit der Hausverwaltung Dames
  • Planungsleistungen beauftragt
  • Lastgangmessung der Anlage vom 31.07. bis 19.08.2026
  • Belastbare Angebote für die geförderte Kabel- und Ladeinfrastruktur eingeholt
  • Förderantrag im Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ vorbereitet
  • Förderantrag für die Vorverkabelung aller 72 Garagenstellplätze gestellt; die Bewilligung steht noch aus

Quartierbasis: Objektpflege

Was bietet Quartierbasis?

  • Betreuung der Anlage aus einer Hand
  • Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeisterservice und Reinigung
  • Ein fester Mitarbeiter für die gesamte Anlage
  • Vertretung durch weitere Mitarbeiter im Krankheitsfall
  • Koordinierte Angebotserstellung in enger Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung Dames

Was sind die Vorteile der WEG durch eine Beauftragung der Firma Quartierbasis?

  • Günstigstes Angebot bei breitestem Leistungskatalog
  • Absicherung durch ein Sonderkündigungsrecht der WEG nach dem ersten Jahr
  • 16 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche
  • Moderne Geräte für eine effiziente und bewohnerfreundliche Objektbetreuung
  • Langfristige Senkung der Betriebskosten durch die Bündelung weiterer Arbeiten, zum Beispiel Lüfterkontrolle, Spielplatzwartung, Legionellenprüfung und Dachrinnenreinigung
  • Betreuung aus einer Hand und Nähe zum Objekt
  • Schnellere Problemlösung, keine langwierige Einarbeitung und umsichtige Pflege
  • Zusätzliche, gesondert berechnete Serviceleistungen für Bewohner, etwa Fensterreinigung, Urlaubsbetreuung der Wohnung, Holzarbeiten, kleinere Baumaßnahmen und Malerarbeiten
  • Breites Netzwerk mit Partnerfirmen
  • Geplanter Lob-und-Kritik-Briefkasten

Wer ist Gesellschafterin der Firma Quartierbasis?

Julie Vinai ist Bewohnerin der Anlage MVQ und Gesellschafterin der Firma Quartierbasis.

Warum eine neue Objektpflege-Firma?

  • 34 von 35 befragten Bewohnern und Eigentümern hielten einen Wechsel für nötig beziehungsweise sinnvoll.
  • Es besteht breite Unzufriedenheit mit der derzeitigen Firma König.
  • Genannt wurden unter anderem mangelhafte Reinigung und Winterdienst, angefangene, aber nicht beendete Arbeiten, im Garten verbliebenes Arbeitsmaterial sowie ein verwilderter und ungepflegter Eindruck.
  • Die Bewohner wünschen einen Wechsel der Objektbetreuung.

Gibt es mehrere Angebote oder Vergleichsangebote?

Es gibt insgesamt zwei neue Angebote – Quartierbasis und River – sowie den bestehenden Dienstleister König.

Wo kann ich die Angebote einsehen?

Die Angebote sind weiter unten auf dieser Seite vollständig abgebildet. Zusätzlich werden sie von der Hausverwaltung Dames mit den Unterlagen zur Einladung für die Eigentümerversammlung versendet.

Was sind die Kosten?

  • Quartierbasis hat das günstigste Angebot unterbreitet.
  • Die genauen Kosten sind dem Angebot zu entnehmen.
  • Durch den Wechsel zu Quartierbasis erfolgt keine Steigerung der Betriebskosten beziehungsweise des Wohngelds.

Ist eine Feedback-Methode vorgesehen?

Es wird einen Lob-und-Kritik-Briefkasten und einen QR-Code geben. So kann möglichst schnell auf Rückmeldungen eingegangen werden.

E-Ladeinfrastruktur

72Stellplätze werden vorverkabelt
ca. 291 €einmalig pro Stellplatz nach Förderung
FreiwilligWallbox nur bei individuellem Bedarf
0 €nutzerbezogene laufende Kosten ohne Wallbox
Derzeit ausreichendkeine Erhöhung des Netzanschlusses nach aktuellem Messstand erforderlich

Was ist das Vorhaben?

Die WEG bereitet alle 72 Stellplätze der Anlage elektrisch für das Laden von E-Fahrzeugen vor: 19 Stellplätze im oberen Parkdeck beziehungsweise Erdgeschoss und 53 in der Tiefgarage beziehungsweise im Untergeschoss. Zunächst werden alle Stellplätze vorverkabelt. Ladepunkte beziehungsweise Wallboxen werden je nach individuellem Bedarf schrittweise ergänzt. Ein dynamisches Lastmanagement verteilt die vorhandene Anschlussleistung intelligent auf alle ladenden Fahrzeuge.

Warum sollten wir eine E-Ladeinfrastruktur haben?

  • Werterhalt und Wertsteigerung: Wohnungen mit Lademöglichkeit sind für Käufer und Mieter attraktiver.
  • Zukunftssicherheit: Eine vorbereitete Infrastruktur vermeidet teure Einzelnachrüstungen.
  • Förderung: Der aktuelle Zeitpunkt erlaubt eine hohe Bundesförderung, die den Großteil der Infrastrukturkosten trägt.
  • Einheitliche Lösung: Eine gemeinsame technische Grundlage vermeidet Insellösungen einzelner Eigentümer.

Warum nur in den Garagen?

In den Garagen lässt sich die Verkabelung durch Ladeschienen und die Nähe zu den Hausanschlüssen deutlich günstiger durchführen. Aus diesem Grund wurde die Förderung nur für die Garagenplätze beantragt.

Warum sollten wir den Einbau jetzt beschließen?

Das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ läuft seit dem 15.04.2026 und ist mit 500 Millionen Euro gedeckelt. Die Mittel werden nach dem Prinzip „first come, first served“ vergeben und könnten vor der offiziellen Frist am 10.11.2026 erschöpft sein. Ein späterer Ausbau ohne Förderung wäre erheblich teurer.

Technik und Kapazität

Reicht die Anschlusskapazität der Anlage aus?

Für die Anlage ist eine Anschlussleistung von 120 kVA bestätigt. Die Lastgangmessung vom 31.07. bis 19.08.2026 ergab zwischen 0 und 7 Uhr eine durchschnittliche Gebäudelast von nur 4 kW. Damit wären in diesem Zeitraum 92 kW für die Ladeinfrastruktur verfügbar. Ein dynamisches Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung auf die aktiven Ladepunkte und vermeidet Lastspitzen. Nach aktuellem Messstand ist für die geplante Ladeinfrastruktur derzeit keine Erhöhung des Netzanschlusses erforderlich.

Was bedeutet „Vorverkabelung“ – und was heißt das für Stellplätze ohne aktuellen Ladebedarf?

Jeder Stellplatz erhält einen anschlussfähigen Endpunkt in räumlicher Nähe, an den später ohne weitere Elektro-Grundarbeiten eine Wallbox angeschlossen werden kann. Auch Eigentümer ohne aktuelles E-Auto profitieren: Der Stellplatz ist vorbereitet, lässt sich später einfach und günstig nachrüsten und die Vorbereitung ist förderfähig.

Kann ich mir direkt eine Wallbox einbauen lassen?

Ja. Jeder Eigentümer hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ladepunkt an seinem Stellplatz (§ 20 WEG). Nach Fertigstellung der gemeinschaftlichen Vorverkabelung kann jeder Eigentümer eine Wallbox anschließen lassen. Sinnvoll ist eine einheitliche, in das Lastmanagement integrierte Wallbox, damit das Gesamtsystem funktioniert.

Was passiert bei einem Defekt einer Wallbox?

Bei den angebotenen Betriebsmodellen sind Monitoring, Fernentstörung und regelmäßige Wartung enthalten; eine 24/7-Hotline übernimmt die Störungsannahme. In den Mietmodellen sind Gewährleistung und Versicherungsschutz über die gesamte Laufzeit eingeschlossen. Beim Kaufmodell gelten 24 Monate Gewährleistung; Wartung und Betrieb sind über die monatliche Pauschale abgedeckt.

Förderung

Welche Förderung nutzen wir und wie hoch ist sie?

Genutzt werden soll das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“. Der Förderantrag ist gestellt, aber noch nicht bewilligt. Die endgültige Förderung richtet sich nach dem Förderbescheid und dessen Bedingungen:

  • Maximal 1.300 Euro je Stellplatz für die reine Vorverkabelung: 72 × 1.300 Euro = maximal 93.600 Euro
  • 1.500 Euro je Stellplatz mit installiertem Ladepunkt: 72 × 1.500 Euro = 108.000 Euro, wenn an allen 72 Stellplätzen zusätzlich eine Wallbox errichtet würde
  • 2.000 Euro je Stellplatz mit bidirektionalem Ladepunkt; dies ist für die MVQ nicht vorgesehen

Wird die Wallbox auch gefördert?

Die Förderung erhöht sich je Stellplatz, an dem ein Ladepunkt errichtet wird: von 1.300 auf 1.500 Euro, bei bidirektionalem Laden auf 2.000 Euro. Die Wallbox-Hardware wird damit indirekt über den höheren Stellplatz-Zuschuss mitgefördert. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht zulässig. Den verbleibenden Anteil trägt der jeweilige Nutzer.

Was passiert, wenn die Förderung nicht klappt oder das Budget ausläuft?

Der Förderantrag wurde gestellt, eine Bewilligung liegt noch nicht vor. Die Beauftragung erfolgt erst, wenn die Finanzierung gesichert und der Förderbescheid eingegangen ist. Maßgeblich sind die im Förderbescheid festgelegte Förderhöhe und dessen Bedingungen.

Kosten und Verteilung

Wie hoch sind die einmaligen Gesamtkosten der Infrastruktur?

Grundlage ist das Chargemaker-Angebot 3111-002-03 vom 14.09.2026 für 72 Stellplätze.

Projektkosten1.750,00 € netto
Kabel und Leitungen26.623,55 € netto
Verlegesysteme29.620,53 € netto
Verteiler und Einbauten13.521,71 € netto
Netzwerk-, Datentechnik und Lastmanagement6.510,46 € netto
Stemm-, Bohrarbeiten und Brandabschottungen660,00 € netto
Anbindung Ladeeinrichtung, letzte Meter für 50 Anschlusspunkte17.570,85 € netto
Summe netto96.257,10 €
19 % Mehrwertsteuer18.288,85 €
Endsumme brutto114.545,95 €

Wer trägt welche Kosten – und wie hoch ist mein Eigenanteil?

Die gemeinschaftliche Infrastruktur tragen alle Eigentümer mit Stellplatz anteilig. Die Wallbox zahlt jeder Nutzer separat. Da die Förderung die Infrastruktur weitgehend trägt, bleibt der Eigenanteil je Stellplatz gering.

114.545,95 € Investition − 93.600 € maximale Förderung = 20.945,95 € rund 291 € einmalig pro Stellplatz

Vorfinanzierung: Die WEG finanziert zunächst die gesamte Investition. Die Förderung fließt anschließend gemäß Förderbescheid und Förderbedingungen zu. Die Berechnung mit 291 Euro je Stellplatz setzt die volle Förderfähigkeit und die maximale Förderung von 93.600 Euro voraus. Die verbleibenden Kosten werden gleichmäßig auf die 72 Stellplätze verteilt.

Was zahle ich, wenn mein Stellplatz nur vorverkabelt, aber nie genutzt wird?

Für die Vorverkabelung zahlt jeder Stellplatzeigentümer bei voller Förderung im Rechenbeispiel rund 291 Euro einmalig. Damit ist der Stellplatz dauerhaft vorbereitet und jederzeit einfach nachrüstbar. Ohne Wallbox entstehen keine nutzerbezogenen laufenden Kosten. Das spätere Betriebs- und Abrechnungsmodell wird gesondert beschlossen.

Wer trägt die Kosten der einzelnen Wallbox?

Die Wallbox am eigenen Stellplatz zahlt der jeweilige Nutzer selbst, entweder als Kauf oder Miete. Nur wer lädt, zahlt die Wallbox und die laufenden Kosten.

Laufende Kosten und Betrieb

Welche laufenden Kosten entstehen für Nutzer einer Wallbox?

Die laufenden Kosten trägt der jeweilige Nutzer. Angeboten wird die eichrechtskonforme Wallbox GARO Entity PRO 22 mit 22 kW.

Kauf1.099,00 € einmalig16,00 € monatlich24 Monate Gewährleistung
Miete: 2 Jahre199,00 € einmalig39,00 € monatlichGewährleistung und Versicherung inklusive
Miete: 8 Jahre49,00 € einmalig35,00 € monatlichGeringste Anfangskosten

Die Gesamtkosten der Umlage für die Wallbox belaufen sich nach Abzug der Förderung von 200 Euro auf 1.200 Euro inklusive Mehrwertsteuer und Baukosten.

  • Ladestrom: unverbindlich derzeit 35,00 ct/kWh brutto, 100 % Grünstrom
  • Optionale RFID-Zugangsmedien: 14 Euro je Karte oder Chip; Bündel sind günstiger

Die monatliche Pauschale umfasst Betriebsführung, Wartung und Abrechnung. Beim Kaufmodell setzt sie sich aus 8 Euro Betriebsführung und Abrechnung sowie 8 Euro Wartung und Instandhaltung je Ladepunkt zusammen. Bei Mietmodellen kommt der Hardware- und Versicherungsanteil hinzu.

Entstehen für Nicht-Nutzer laufende Kosten?

Ohne Wallbox entstehen keine nutzerbezogenen laufenden Kosten. Der einmalige Anteil an der gemeinschaftlichen Vorverkabelung bleibt davon unberührt. Das spätere Betriebs- und Abrechnungsmodell wird durch die WEG gesondert beschlossen.

Eigenbetrieb oder Betreiber-Service?

Vorgesehen ist ein Rundum-Service durch den Anbieter mit Monitoring, Wartung, automatischer Abrechnung, 24/7-Hotline und Grünstromlieferung. Die WEG muss den Betrieb nicht selbst organisieren. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Anbieter und Nutzer.

Welche Auswirkungen gibt es auf Versicherung und Brandschutz?

Die Anlage wird nach den geltenden Vorschriften, darunter DGUV V3 und DIN VDE, errichtet und gewartet. Erforderliche Brandabschottungen sind im Angebot berücksichtigt. Ob sich die Gebäudeversicherung anpasst, wird mit dem Versicherer der WEG abgestimmt.

Noch offen: Rückmeldung des WEG-Gebäudeversicherers zu Prämie und möglichen Auflagen.

Recht, Beschluss und Ablauf

Wie wurde Chargemaker ausgewählt?

Im Vergabeverfahren wurden drei Fachunternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert; zwei Angebote wurden eingereicht. Chargemaker legte das wirtschaftlich günstigere und technisch überzeugendere Angebot vor. Chargemaker ist ein etabliertes Unternehmen der ista-Gruppe und wird als zuverlässiger Partner für die Umsetzung vorgesehen.

Warum sollten wir jetzt den Einbau beschließen – und wie wird abgestimmt?

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in der Eigentümerversammlung beschlossen, einschließlich der Kostenverteilung und sinnvollerweise unter dem Vorbehalt der Förderzusage. Der Beschluss selbst löst noch keine Kosten aus. Der Förderantrag kann vor dem Beschluss gestellt werden; der Beschluss muss innerhalb von sechs Monaten nach der Förderbewilligung vorliegen. So geht im Wettbewerb um Fördermittel keine Zeit verloren.

Hinweis: Die konkret erforderliche Beschlussmehrheit richtet sich nach dem WEG-Recht und wird durch die Verwaltung final bestätigt.

Wie sieht der weitere Ablauf und Zeitplan aus?

  1. Förderantrag online stellen; der Kostenvoranschlag liegt vor.
  2. Förderbewilligung abwarten; erst danach erfolgt die Auftragsvergabe.
  3. Eigentümerbeschluss innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung.
  4. Beauftragung innerhalb von neun Monaten nach Bewilligung und Umsetzung innerhalb von 24 Monaten.
  5. Verwendungsnachweis einreichen und Förderung auszahlen lassen.

Was bedeutet die dreijährige Zweckbindung?

Die geförderte Ladeinfrastruktur muss nach Fertigstellung mindestens drei Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Sie muss den Bewohnern zur Verfügung stehen, mit Grünstrom betrieben und nicht gewerblich genutzt werden. Das ist eine übliche Programmauflage und im normalen Betrieb ohne Weiteres erfüllbar.

Was passiert bei Verkauf meiner Wohnung?

Bei einem Verkauf innerhalb der dreijährigen Zweckbindungsfrist gehen die Pflichten aus dem Förderbescheid auf den neuen Eigentümer über. Dies ist der Bewilligungsstelle anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist bestehen keine besonderen Bindungen mehr.

Stand: 25.09.2026. Zahlenbasis: Chargemaker-Angebote 3111-002-03 und 3111-003-02 vom 14.09.2026 sowie Beschlusstext zu TOP 11 der Eigentümerversammlung am 17.10.2026. Die Förderung ist beantragt, aber noch nicht bewilligt; Förderhöhe und Bedingungen richten sich nach dem Förderbescheid.

Angebote

Alle Seiten der Angebote sind direkt untereinander abgebildet.

Angebot 1 Chargemaker

8 Seiten

Angebot 1 Chargemaker, Seite 1 von 8 Angebot 1 Chargemaker, Seite 2 von 8 Angebot 1 Chargemaker, Seite 3 von 8 Angebot 1 Chargemaker, Seite 4 von 8 Angebot 1 Chargemaker, Seite 5 von 8 Angebot 1 Chargemaker, Seite 6 von 8 Angebot 1 Chargemaker, Seite 7 von 8 Angebot 1 Chargemaker, Seite 8 von 8

Angebot 2 Chargemaker

3 Seiten

Angebot 2 Chargemaker, Seite 1 von 3 Angebot 2 Chargemaker, Seite 2 von 3 Angebot 2 Chargemaker, Seite 3 von 3

Angebot Quartierbasis

5 Seiten

Angebot Quartierbasis, Seite 1 von 5 Angebot Quartierbasis, Seite 2 von 5 Angebot Quartierbasis, Seite 3 von 5 Angebot Quartierbasis, Seite 4 von 5 Angebot Quartierbasis, Seite 5 von 5

Angebote Firma RIVER

Aufgrund der hohen Anzahl von insgesamt 52 Seiten werden die RIVER-Angebote als PDF-Downloads bereitgestellt. Sie werden daher nicht wie die anderen Angebote vollständig untereinander angezeigt.

Rückfragen

Bei Rückfragen können Sie sich per E-Mail an uns wenden:

Der QR-Code führt direkt zu weg-mvq.de