Wer hat diese Fragensammlung erstellt?
Die Sammlung wurde von Daniil Pinyagin und Fedor Vinai, Eigentümer und Koordinatoren des Vorhabens, erstellt. Sie soll den Eigentümern eine transparente und vollständige Entscheidungsgrundlage geben.
WEG - Mertz von Quirnheim Str. 1-8
Informationen zur Objektbetreuung und zur geplanten E-Ladeinfrastruktur.
Die Sammlung wurde von Daniil Pinyagin und Fedor Vinai, Eigentümer und Koordinatoren des Vorhabens, erstellt. Sie soll den Eigentümern eine transparente und vollständige Entscheidungsgrundlage geben.
Fedor Vinai wohnt in der MVQ und ist dort gleichzeitig Vermieter einer Wohnung. Er greift auf 16 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche zurück. Seine Geschäftsfelder reichen von Beratung, Kernsanierung sowie An- und Verkauf bis zur Entwicklung und Durchführung wertsteigernder Maßnahmen. Außerdem fliegt er als Langstreckenpilot Fluggäste zu weltweiten Zielen.
Daniil Pinyagin wohnt in der MVQ und ist dort gleichzeitig Vermieter einer Wohnung. Er ist Projektmanager bei EDGE Technologies, einem der führenden Entwickler moderner Gewerbeimmobilien in Europa. Dort steuert er Großprojekte von der Vergabe über Vertragsverhandlungen bis zur baulichen Umsetzung – aktuell das Büroquartier EDGE Friedrichspark Berlin, zuvor das EDGE Grand Central am Berliner Hauptbahnhof. Daneben ist er Geschäftsführer der OneHUB GmbH. Als Eigentümer unserer WEG bringt er seine Erfahrung in Bauprojektsteuerung, Vergabe und Fördermitteln ehrenamtlich in das Vorhaben ein.
Wir möchten die Lebensqualität sowie den Wert der Anlage kosteneffizient steigern. Die Anlage liegt uns als Bewohner persönlich am Herzen und wir erkennen Potenzial zur Verbesserung. Gleichzeitig sind wir als Kapitalanleger beziehungsweise Vermieter an der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen orientiert. Geordnetes, gemeinsames Vorgehen statt teurer Einzelnachrüstungen steht im Vordergrund.
Zu den bisherigen kleineren Projekten zählt die Erneuerung des Terrassenbelags im Erdgeschoss der Häuser 7 und 7A. Splitteriges Kiefernholz wurde durch einen hochwertigen Belag ersetzt. Durch die Koordination von Fedor Vinai konnten die Arbeiten günstig von einer lokalen Firma ausgeführt werden. Alle Eigentümer des Erdgeschosses der MVQ 7 sowie die Mehrheit der MVQ 7A waren beteiligt. Das Ergebnis ist ein einheitliches, hochwertiges Erscheinungsbild.
In Bezug auf Objektbetreuung:
In Bezug auf E-Ladeinfrastruktur:
Julie Vinai ist Bewohnerin der Anlage MVQ und Gesellschafterin der Firma Quartierbasis.
Es gibt insgesamt zwei neue Angebote – Quartierbasis und River – sowie den bestehenden Dienstleister König.
Die Angebote sind weiter unten auf dieser Seite vollständig abgebildet. Zusätzlich werden sie von der Hausverwaltung Dames mit den Unterlagen zur Einladung für die Eigentümerversammlung versendet.
Es wird einen Lob-und-Kritik-Briefkasten und einen QR-Code geben. So kann möglichst schnell auf Rückmeldungen eingegangen werden.
Die WEG bereitet alle 72 Stellplätze der Anlage elektrisch für das Laden von E-Fahrzeugen vor: 19 Stellplätze im oberen Parkdeck beziehungsweise Erdgeschoss und 53 in der Tiefgarage beziehungsweise im Untergeschoss. Zunächst werden alle Stellplätze vorverkabelt. Ladepunkte beziehungsweise Wallboxen werden je nach individuellem Bedarf schrittweise ergänzt. Ein dynamisches Lastmanagement verteilt die vorhandene Anschlussleistung intelligent auf alle ladenden Fahrzeuge.
In den Garagen lässt sich die Verkabelung durch Ladeschienen und die Nähe zu den Hausanschlüssen deutlich günstiger durchführen. Aus diesem Grund wurde die Förderung nur für die Garagenplätze beantragt.
Das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ läuft seit dem 15.04.2026 und ist mit 500 Millionen Euro gedeckelt. Die Mittel werden nach dem Prinzip „first come, first served“ vergeben und könnten vor der offiziellen Frist am 10.11.2026 erschöpft sein. Ein späterer Ausbau ohne Förderung wäre erheblich teurer.
Für die Anlage ist eine Anschlussleistung von 120 kVA bestätigt. Die Lastgangmessung vom 31.07. bis 19.08.2026 ergab zwischen 0 und 7 Uhr eine durchschnittliche Gebäudelast von nur 4 kW. Damit wären in diesem Zeitraum 92 kW für die Ladeinfrastruktur verfügbar. Ein dynamisches Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung auf die aktiven Ladepunkte und vermeidet Lastspitzen. Nach aktuellem Messstand ist für die geplante Ladeinfrastruktur derzeit keine Erhöhung des Netzanschlusses erforderlich.
Jeder Stellplatz erhält einen anschlussfähigen Endpunkt in räumlicher Nähe, an den später ohne weitere Elektro-Grundarbeiten eine Wallbox angeschlossen werden kann. Auch Eigentümer ohne aktuelles E-Auto profitieren: Der Stellplatz ist vorbereitet, lässt sich später einfach und günstig nachrüsten und die Vorbereitung ist förderfähig.
Ja. Jeder Eigentümer hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ladepunkt an seinem Stellplatz (§ 20 WEG). Nach Fertigstellung der gemeinschaftlichen Vorverkabelung kann jeder Eigentümer eine Wallbox anschließen lassen. Sinnvoll ist eine einheitliche, in das Lastmanagement integrierte Wallbox, damit das Gesamtsystem funktioniert.
Bei den angebotenen Betriebsmodellen sind Monitoring, Fernentstörung und regelmäßige Wartung enthalten; eine 24/7-Hotline übernimmt die Störungsannahme. In den Mietmodellen sind Gewährleistung und Versicherungsschutz über die gesamte Laufzeit eingeschlossen. Beim Kaufmodell gelten 24 Monate Gewährleistung; Wartung und Betrieb sind über die monatliche Pauschale abgedeckt.
Genutzt werden soll das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“. Der Förderantrag ist gestellt, aber noch nicht bewilligt. Die endgültige Förderung richtet sich nach dem Förderbescheid und dessen Bedingungen:
Die Förderung erhöht sich je Stellplatz, an dem ein Ladepunkt errichtet wird: von 1.300 auf 1.500 Euro, bei bidirektionalem Laden auf 2.000 Euro. Die Wallbox-Hardware wird damit indirekt über den höheren Stellplatz-Zuschuss mitgefördert. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht zulässig. Den verbleibenden Anteil trägt der jeweilige Nutzer.
Der Förderantrag wurde gestellt, eine Bewilligung liegt noch nicht vor. Die Beauftragung erfolgt erst, wenn die Finanzierung gesichert und der Förderbescheid eingegangen ist. Maßgeblich sind die im Förderbescheid festgelegte Förderhöhe und dessen Bedingungen.
Grundlage ist das Chargemaker-Angebot 3111-002-03 vom 14.09.2026 für 72 Stellplätze.
Die gemeinschaftliche Infrastruktur tragen alle Eigentümer mit Stellplatz anteilig. Die Wallbox zahlt jeder Nutzer separat. Da die Förderung die Infrastruktur weitgehend trägt, bleibt der Eigenanteil je Stellplatz gering.
Vorfinanzierung: Die WEG finanziert zunächst die gesamte Investition. Die Förderung fließt anschließend gemäß Förderbescheid und Förderbedingungen zu. Die Berechnung mit 291 Euro je Stellplatz setzt die volle Förderfähigkeit und die maximale Förderung von 93.600 Euro voraus. Die verbleibenden Kosten werden gleichmäßig auf die 72 Stellplätze verteilt.
Für die Vorverkabelung zahlt jeder Stellplatzeigentümer bei voller Förderung im Rechenbeispiel rund 291 Euro einmalig. Damit ist der Stellplatz dauerhaft vorbereitet und jederzeit einfach nachrüstbar. Ohne Wallbox entstehen keine nutzerbezogenen laufenden Kosten. Das spätere Betriebs- und Abrechnungsmodell wird gesondert beschlossen.
Die Wallbox am eigenen Stellplatz zahlt der jeweilige Nutzer selbst, entweder als Kauf oder Miete. Nur wer lädt, zahlt die Wallbox und die laufenden Kosten.
Die laufenden Kosten trägt der jeweilige Nutzer. Angeboten wird die eichrechtskonforme Wallbox GARO Entity PRO 22 mit 22 kW.
Die Gesamtkosten der Umlage für die Wallbox belaufen sich nach Abzug der Förderung von 200 Euro auf 1.200 Euro inklusive Mehrwertsteuer und Baukosten.
Die monatliche Pauschale umfasst Betriebsführung, Wartung und Abrechnung. Beim Kaufmodell setzt sie sich aus 8 Euro Betriebsführung und Abrechnung sowie 8 Euro Wartung und Instandhaltung je Ladepunkt zusammen. Bei Mietmodellen kommt der Hardware- und Versicherungsanteil hinzu.
Ohne Wallbox entstehen keine nutzerbezogenen laufenden Kosten. Der einmalige Anteil an der gemeinschaftlichen Vorverkabelung bleibt davon unberührt. Das spätere Betriebs- und Abrechnungsmodell wird durch die WEG gesondert beschlossen.
Vorgesehen ist ein Rundum-Service durch den Anbieter mit Monitoring, Wartung, automatischer Abrechnung, 24/7-Hotline und Grünstromlieferung. Die WEG muss den Betrieb nicht selbst organisieren. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Anbieter und Nutzer.
Die Anlage wird nach den geltenden Vorschriften, darunter DGUV V3 und DIN VDE, errichtet und gewartet. Erforderliche Brandabschottungen sind im Angebot berücksichtigt. Ob sich die Gebäudeversicherung anpasst, wird mit dem Versicherer der WEG abgestimmt.
Noch offen: Rückmeldung des WEG-Gebäudeversicherers zu Prämie und möglichen Auflagen.
Im Vergabeverfahren wurden drei Fachunternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert; zwei Angebote wurden eingereicht. Chargemaker legte das wirtschaftlich günstigere und technisch überzeugendere Angebot vor. Chargemaker ist ein etabliertes Unternehmen der ista-Gruppe und wird als zuverlässiger Partner für die Umsetzung vorgesehen.
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in der Eigentümerversammlung beschlossen, einschließlich der Kostenverteilung und sinnvollerweise unter dem Vorbehalt der Förderzusage. Der Beschluss selbst löst noch keine Kosten aus. Der Förderantrag kann vor dem Beschluss gestellt werden; der Beschluss muss innerhalb von sechs Monaten nach der Förderbewilligung vorliegen. So geht im Wettbewerb um Fördermittel keine Zeit verloren.
Hinweis: Die konkret erforderliche Beschlussmehrheit richtet sich nach dem WEG-Recht und wird durch die Verwaltung final bestätigt.
Die geförderte Ladeinfrastruktur muss nach Fertigstellung mindestens drei Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Sie muss den Bewohnern zur Verfügung stehen, mit Grünstrom betrieben und nicht gewerblich genutzt werden. Das ist eine übliche Programmauflage und im normalen Betrieb ohne Weiteres erfüllbar.
Bei einem Verkauf innerhalb der dreijährigen Zweckbindungsfrist gehen die Pflichten aus dem Förderbescheid auf den neuen Eigentümer über. Dies ist der Bewilligungsstelle anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist bestehen keine besonderen Bindungen mehr.
Stand: 25.09.2026. Zahlenbasis: Chargemaker-Angebote 3111-002-03 und 3111-003-02 vom 14.09.2026 sowie Beschlusstext zu TOP 11 der Eigentümerversammlung am 17.10.2026. Die Förderung ist beantragt, aber noch nicht bewilligt; Förderhöhe und Bedingungen richten sich nach dem Förderbescheid.
Alle Seiten der Angebote sind direkt untereinander abgebildet.
8 Seiten
3 Seiten
5 Seiten
Aufgrund der hohen Anzahl von insgesamt 52 Seiten werden die RIVER-Angebote als PDF-Downloads bereitgestellt. Sie werden daher nicht wie die anderen Angebote vollständig untereinander angezeigt.
Bei Rückfragen können Sie sich per E-Mail an uns wenden:
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